1. Grundsätzlich
Bezeichnen Sie Inhaber jeglicher Leitungspositionen grundsätzlich als »xy-Chefs«, zum Beispiel: »Flughafenchef« (oder noch besser: »Airportchef«) statt »Geschäftsführer der Flughafengesellschaft«.
Ich putze mir grundsätzlich vor dem Schlafengehen die Zähne.