Kapitalgesellschaften

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Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, d.h. sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Deshalb werden sie vom Gesetz wie Menschen behandelt und können beispielsweise Verträge schließen und vor Gericht verklagt werden. Bei Kapitalgesellschaften gehört das Betriebsvermögen nicht den Gesellschaftern, sondern der Kapitalgesellschaft als solcher. Eine Konsequenz dieser Rechtsform ist die starke Beweglichkeit bzw. leichte Übertragbarkeit der Anteile an der Gesellschaft
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Die wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats sind: - die Bestellung und Abberufung des Vorstands - die Kontrolle der Geschäftsführung - die Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts, des Gewinnverwen-dungsvorschlags sowie die Berichterstattung darüber in der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist das beschlussfassende Organ, das in der Regel einmal jährlich tagt, den Geschäftsbericht entgegennimmt, den Vorstand und den Aufsichtsrat endastet, den Wirtschaftsprüfer wählt, der den Jahr

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