2) offene Handelsgesellschaft (oHGI Die oHG ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Eigentümern, den Gesellschaftern. Die Gesellschafter haften solidarisch und unmittelbar, das heißt, jeder einzelne Gesellschafter kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit seinem Vermögen für die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Gemäß dem Gesetz sind alle Gesellschafter an der Geschäftsführung und Vertretung beteiligt. Das heißt, sämtliche Gesellschafter haben das Recht,